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Stubai Jam...
13. März...
13.03.2010
Bei einem Sportunfall muss der Skipass unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt werden. Das ärztliche Attest kann bis zum nächsten Tag beigebracht werden. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Staffel und Eintageskarten werden nicht refundiert. Die Beförderungsbedingungen von Seilbahnen sehen nicht vor, dass Skipässe rückvergütet oder verlängert werden, wenn die Seilbahnen witterungsbedingt durch höhere Gewalt (Sturm oder Lawinengefahr) nicht in Betrieb genommen werden können.
Skipässe sind nicht übertragbar
Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorher gesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kontrollen nach dem Drehkreuz
Skipässe sind auf Verlangen dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger gesperrt werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit einem ungültigen Skipass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Skipässe werden ersatzlos eingezogen. „Schwarzfahrern“ droht zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte ein Aufwandszuschlag von EUR 40,00.
Ausweispflicht
Das Alter bei Kindern, Schülern, Jugendlichen, Senioren bzw. andere Begründungen zum Erhalt eines ermäßigten Skipasses sind sowohl beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem entsprechenden Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Ausweis weder Kinderfreikarten noch Ermäßigungen gewährt werden können.
Beförderungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen der einzelnen Seilbahnen und Liftanlagen (Aushang an den Liftanlagen).
Gondelbahnen sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen und Wintersportgeräten. Keine Beförderung von Fluggeräten und Fahrrädern.
Sesselbahnen sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen mit angeschnallten Wintersportgeräten. Dies sind: Alpinski, Monoski, Snowboard, Swingboard (Swingbo) mit Bindung, Langlaufski, Firngleiter, Skibob mit Kurzski, Bockerln mit Kurzski, Schneescooter.
Schlepplifte sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen mit angeschnallten Wintersportgeräten. Dies sind: Skibob, Monoski, Snowboard, Swingboard (Swingbo) mit Bindung, Kurzski, Langlaufski, Spezialsportgeräte für Behinderte. Entsprechende Übung wird vorausgesetzt. Wenn die Sicherheit mit dem Spezialgerät nicht gewährleistet ist, erfolgt keine Beförderung!
Kartenverbund
Mit dem Kauf eines Skipasses schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit der WINTERSPORT TIROL AG & CO STUBAIER BERGBAHNEN KG ab.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
KeyCard
Die Liftkarten werden ausschließlich auf KeyCards ausgegeben. Pfandgebühr: EUR 2,00. Rückgabe der unbeschädigten, funktionstüchtigen KeyCard bei allen Rücknahmestellen.
Hinweis: KeyCards werden an jedem Leser beim Durchgehen entwertet. Bitte diese Karten nur am Tag der tatsächlichen Verwendung ins Skigebiet mitnehmen.
Jahreskarten
Gültig ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Preise und Leistungsumfang auf Anfrage an unseren Kassen.
Die Instandhaltung der Wander- und Radwege liegt nicht im Verantwortungsbereich der WINTERSPORT TIROL AG & CO STUBAIER BERGBAHNEN KG. Die Haftung liegt bei externen Leistungsträgern.
19
28
| Gesamtschneehöhe | 180 cm |
| Neuschnee | 0 cm |
| Schneequalität | Pulverschnee |
| Wind | windig |